1. Normen für die Durchstanzprüfung
1.1 Scharfe Ecken, Kanten und Rauheit, die Schaden verursachen können, sollten entgratet werden.
1.2 Scharfe Ecken, die nicht eindeutig in den Zeichnungen angegeben sind (sofern nicht anders angegeben) sind alle R1.5.
1.3 Grate, die während der Stanzverarbeitung erzeugt werden, sollten keine offensichtlichen Vorsprünge, Vertiefungen, Rauheit, Kratzer, Rost oder andere Defekte auf exponierten Oberflächen wie Türverkleidungen und -platten aufweisen.
1.4 Grat: Nach dem Stanzen beträgt die Grathöhe L5% t (t ist die Plattenstärke).
1.5 Kratzer und Messermarkierungen: Es ist qualifiziert, mit Händen zu berühren, ohne zu kratzen, und sollte 0.1 sein.
2. Prüfnormen für Biegungen
2.1 Grat: Die Höhe des extrudierten Grats nach dem Biegen beträgt L10% t (t ist die Plattenstärke). Sofern nicht anders angegeben, ist die abgerundete Ecke innerhalb der Biegung R1.
2.2 Aufdruck: sichtbare Falten, aber nicht von Hand gefühlt (vergleichbar mit der Grenzprobe). 2.3 Die Biegerichtung und Abmessungen müssen mit den Zeichnungen übereinstimmen.
3. Prüfnormen für Blechbearbeitungsteile
3.1 Nietteile
Nach dem Pressen auf Komponenten wie Nietmuttern (Säulen), Nietschrauben, Expansionsnietmuttern (Säulen) und Ziehnietmuttern dürfen sich die Gewinde nicht verformen (die Muttern oder Schrauben können frei ein- und ausgehen, ohne zu verklemmen). Die Nietteile sollten mit der Plattenoberfläche übereinstimmen und nicht hervorstehen oder sinken dürfen (die Berührung sollte glatt sein). Die Nietteile sollten senkrecht zur Plattenoberfläche stehen, und es sollte keine Verformung oder Schweinchen-Mundphänomen im Nietbereich nach dem Pressen geben.Die Höhe und Wandstärke des Zugpakets sollte gleichmäßig sein, und es sollte keine Grate an der Oberseite geben.
4. Schweißen
4.1 Die Schweißnaht sollte fest und gleichmäßig sein, ohne Fehler wie falsches Schweißen, Risse, unvollständiges Eindringen, Schweißdurchdringen, Kerben, Hinterschneidungen usw. Die ungleichmäßige Länge und Höhe der Schweißnaht darf 10% der erforderlichen Länge und Höhe nicht überschreiten.
4.2 Lötverbindungen: Die Länge der Lötverbindung sollte 8-12mm sein, die Position der Lötverbindung sollte symmetrisch sein, und die oberen und unteren Positionen sollten vereinheitlicht werden. Wenn es spezielle Anforderungen an Schweißpunkte auf der Bearbeitungszeichnung gibt, folgen Sie der Zeichnung.
4.3 Punktschweißenabstand sollte kleiner als 50mm sein, der Durchmesser der Schweißpunkte sollte kleiner als 5 sein, die Schweißpunkte sollten gleichmäßig angeordnet werden, die Tiefe der Vertiefung auf den Schweißpunkten sollte 15% der tatsächlichen Dicke der Platte nicht überschreiten, und es sollten keine offensichtlichen Schweißnarben nach dem Schweißen übrig bleiben.
4.4 Nach dem Schweißen dürfen andere nicht schweißende Teile nicht durch Schweißschlacke oder Lichtbogen beschädigt werden, und die Oberflächenschweißende Schlacke und Spritzer müssen gründlich entfernt werden.
Nach dem Schweißen sollte die äußere Oberfläche der Teile frei von Fehlern wie Schlackeneinschluss, Poren, Schweißknoten, Vorsprüngen, Vertiefungen usw. sein. Die Mängel auf der inneren Oberfläche sollten nicht offensichtlich sein und die Montage nicht beeinträchtigen. Wichtige Teile wie Türverkleidungen und Paneele sollten auch nach der Schweißnaht beansprucht werden, um eine Verformung des Werkstücks zu verhindern.
4.6 Die Außenfläche der geschweißten Teile sollte flach geschliffen werden.Wenn es ein pulverbeschichtetes oder galvanisiertes Teil ist, sollte die Rauheit nach dem Schweißen Ra3.2-6.3 sein, und für lackierte Teile sollte es Ra6.3-12.5 sein.